Gedanken zum Auftrag
„Der Auftrag ist das Kernstück jeden Befehls. Es bestimmt das Ziel und ist Ausgangspunkt des Denkens und Handelns der Untergebenen.“ (Heeres-Dienst-Vorschrift der Bundeswehr 100/200).
Auch wenn wir heute nicht (mehr) von Untergebenen sondern von Mitarbeitern sprechen, handeln wir alle -vom Stift bis zum Vorstand- nach Aufträgen. („Der Auftrag, der uns bleibt“)
Wenn Sie einen Auftrag erhalten, überlegen Sie sich sofort die folgenden Fragen:
· Habe ich den Auftrag richtig verstanden?
Bestätigen sie dem Auftraggeber (Vorgesetzten),
dass sein Auftrag bei Ihnen richtig angekommen ist, z.B. durch eine kurze Wiederholung mit eigenen Worten.
· Was verlangt der Auftraggeber von mir?
· Ist der Auftrag (von mir, von mir alleine, usw.) erfüllbar?
· Welche Freiheiten zur Durchführung des Auftrages habe ich?
Eine sehr klare Definition enthält die genannte Heeresdienstvorschrift:
Der Auftrag ist eine dienstliche Anweisung eines Vorgesetzten an Untergebene als Willensäußerung im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Dazu enthält der Auftrag einen Befehl zur Erreichung eines Zieles in einer bestimmt Zeit und/oder in einem festgelegten Raum und Rahmen. Er lässt dem Auftragsempfänger in der Regel Handlungsfreiheit hinsichtlich der Durchführung und der Wahl der Mittel
Denken sie stets daran: „Denken geht vor Handeln“!
Haben sie einen Auftrag erhalten, dann stürzen sie sich also nicht gleich in die „Vollen“ -denken sie erst einmal kurz nach!
Und stellen sie sich folgende Fragen:
· Habe ich den Auftrag im Sinne meines Vorgesetzten richtig verstanden?
· Was will mein Vorgesetzter mit dem Auftrag erreichen?
· Welche Informationen benötige ich? Wie kann ich sie mir beschaffen?
· Wer kann mir weiterhelfen?
· Mit welchen Maßnahmen, in welcher Reihenfolge, mit welchen Methoden fange ich an?
Erst wenn sie diese Punkte erledigt haben (das kann unter Zeitdruck in wenigen Sekunden der Fall sein), machen sie sich einen Zeit-/Arbeitsplan.
Und beginnen mit der praktischen Lösung des Auftrages,
denn jetzt wird es Zeit zum Handeln!